Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 12.07.2026


I. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der
zwischen dem Kunden (im folgenden Veranstalter genannt) und Markus Schrader (im
Folgenden auch: Markus Schrader oder DJ genannt) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt,
Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse
entbinden Markus Schrader von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

 

II. Angebote

Die von mir gestellten Angebote sind nicht verbindlich.
Es erfolgt nach der Buchung zunächst ein Kundengespräch in dessen Rahmen der Vertrag
ausgehandelt und unterschrieben oder sofern eine Unterschrift nicht möglich ist, von mir
formuliert und dann als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss per Mail gesendet wird,
auf welche dann mit einer einfachen Annahmeerklärung als Antwort per Mail reagiert
werden kann, um den Vertrag mit Markus Schrader zu schließen.

 

III. Pflichten des Veranstalters

1. Haftung
Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder seine Gäste am Equipment
vorsätzlich oder fahrlässig hervorgerufen werden.
Dabei ist es unerheblich, ob dieses von Markus Schrader selbst oder einem seiner
Vertragspartner (insbes. Eventtechniker) stammt.

2. Stornierung
Eine Stornierung des Vertrags ist Markus Schrader unverzüglich anzuzeigen.
Hierbei wird – sofern der Vertrag über eine Plattform geschlossen wurde, die für diesen
Abschluss eine Provision verlangt – die Höhe der Provision sofort als Stornierungsgebühr
fällig.

3. Verpflegung
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der DJ mit ausreichenden Getränken und
Essen versorgt ist. Dies kann auch durch ein separates Mitarbeiteressen oder der Beteiligung
am Buffet geschehen.

4. Zeitraum von Auf- und Abbau
Der Veranstalter hat einen angemessenen Zeitraum für Auf- und Abbau
(mind. von je 90 Minuten) zu gewährleisten.
Dieser Zeitraum kann im Einzelfall verhandelt werden.

 


IV. Pflichten von Markus Schrader

1. Ersatz im Krankheitsfall
Markus Schrader verpflichtet sich im Krankheitsfall um einen adäquaten Ersatz DJ zu
bemühen, übernimmt aber keine GaranƟe dafür, einen Ersatz zu finden bzw. auch für dessen

Qualität. Er verzichtet in diesem Fall auf seine Gage und verlangt nur die Provision von der
Plattform, über die er zuvor gebucht wurde, wenn er einen anderen DJ gefunden hat und
dieser mit dem Kunden einen Vertrag geschlossen hat.


2. Die Tätigkeit des Auflegens

Markus Schrader obliegt während seiner DJ-Tätigkeit die Gestaltung des Musikprogramms.
Dies beinhaltet auch, dass er sich nicht dazu verpflichtet, jeden Musikwunsch zu spielen.
Vielmehr hat er das Recht, die Musikauswahl nach eigenem Ermessen zu treffen.
Des Weiteren übernimmt Markus Schrader keine GaranƟe dafür, dass die Party gelingt bzw.
Erfolgreich sein wird und alle Menschen tanzen bzw. eine ausgelassene SƟmmung herrscht.
Bei den Verträgen mit Markus Schrader handelt es sich hinsichtlich der DJ-Tätigkeit als
solche, soweit nicht ein anderes ausdrücklich im Vertrag bestimmt ist, um Dienstverträge
und keine Werkverträge, sodass ein ernstliches Bemühen aber kein konkreter Erfolg
hinsichtlich der Feier als solche geschuldet wird.
Hinsichtlich der von DJ Markus Schrader ggf. geschuldeten Technik, wird, soweit der
geschlossene Vertrag das Liefern und Bereitstellen der Technik ausdrücklich beinhaltet, der
konkrete Erfolg geschuldet, dass die Technik funktionsfähig bereitgestellt wird.

 

V. Rücktrittsrecht

Der Rücktritt vom Vertrag außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen ist ausgeschlossen. Er
kann aber aus Kulanz ausnahmsweise durch Markus Schrader zugelassen werden.


VI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen AGB wirksam.

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